Blitzer Ganzer Ausbau, B 167, Abs. 550, km 3.0-3.2 MP 778

Blitzer in Ganzer Ausbau, B 167, Abs. 550, km 3.0-3.2

Der Blitzer in Ganzer Ausbau an der Bundesstraße 167, Abschnitt 550, km 3.0-3.2, ist ein wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherheitsmaßnahmen in der Region. Hier wird die Geschwindigkeit von Fahrzeugen gemessen, um Geschwindigkeitsverstöße zu ahnden und somit die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Überwachung dieser Strecke ist besonders relevant, da sie häufig von Fahrzeugen befahren wird, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Die genaue Position des Blitzers ermöglicht es den Behörden, gezielt gegen Geschwindigkeitsübertretungen vorzugehen und gefährliche Situationen im Straßenverkehr zu reduzieren.

Messgerät PoliScan

Für die Geschwindigkeitsmessungen kommt das moderne Messgerät PoliScan zum Einsatz. Dieses Gerät nutzt die neueste Lasertechnologie, um die Geschwindigkeit von Fahrzeugen präzise zu erfassen. PoliScan ist bekannt für seine hohe Genauigkeit und Zuverlässigkeit, da es in der Lage ist, mehrere Fahrzeuge gleichzeitig zu messen und dabei auch unterschiedliche Fahrtrichtungen zu berücksichtigen. Die Daten werden sofort verarbeitet, und bei einem Geschwindigkeitsverstoß wird ein Foto des Fahrzeugs erstellt, um den Fahrer eindeutig identifizieren zu können. Dies trägt dazu bei, die Akzeptanz von Geschwindigkeitskontrollen zu erhöhen und die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern.

Bußgeldstelle Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Bei einem Geschwindigkeitsverstoß in der Region ist die Bußgeldstelle des Landkreises Ostprignitz-Ruppin die zuständige Behörde. Diese kümmert sich um die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, die im Straßenverkehr begangen werden. Die Bußgeldstelle ist nicht nur für die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen zuständig, sondern auch für andere Verkehrsdelikte. Die Anschrift der Bußgeldstelle lautet:

Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Bußgeldstelle
Krausstraße 1
16816 Neuruppin

Hier können Betroffene Informationen zu ihren Bußgeldbescheiden erhalten und gegebenenfalls Einsprüche einlegen. Die Behörde ist bestrebt, faire und transparente Entscheidungen zu treffen, um die Verkehrssicherheit im Landkreis zu gewährleisten.


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